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INSOLVENZ- & SANIERUNGSRECHT


Zu unseren Kernkompetenzen gehört die Tätigkeit im Bereich der Insolvenzverwaltung. Den in der Insolvenzordnung gesetzlich vorgesehenen Sanierungs- und Fortführungsauftrag nehmen wir ernst. Wir nutzen die flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten der Insolvenzordnung. Wir bevorzugen praxiserprobte, schnelle und effektive Lösungen.

Wir bearbeiten alle Rechtsgebiete, die damit im Zusammenhang stehen. Wir beraten und vertreten auch Insolvenzgläubiger, nehmen Mandate in Gläubigerausschüssen wahr, fertigen Sanierungskonzepte (Insolvenzpläne oder Pläne für übertragende Sanierungen) und prüfen Rechnungslegungsunterlagen für Insolvenzgerichte oder Gläubigerausschüsse. Wir beurteilen einschlägige Haftungsfragen und klären Probleme des Kapitalersatz- und des Anfechtungsrechts. Die gerichtliche Bestellung zum Insolvenzverwalter in Insolvenzverfahren der Region verstehen wir als Ausdruck des Vertrauens.

Jan van Bruggen >>>

Vita, Tätigkeitsschwerpunkte und weitere Beratungsfelder

jvb@kanzlei-fn.de

 

Wir sind stets um den Ausgleich der Interessen bemüht. Das gilt für den Bereich der Gläubiger- und Schuldnerberatung auch im Rahmen der Insolvenzprophylaxe.






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Dr. Brotzer, van Bruggen, Allgaier | Hochstr. 1 | 88045 Friedrichshafen | Tel.: 07541 28 96-70 | Fax: 07541 28 96-79 | E-Mail: info@kanzlei-fn.de | Datenschutz ( DS-GVO )

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Zu unseren Kernkompetenzen gehört die Tätigkeit im Bereich der Insolvenzverwaltung. Den in der Insolvenzordnung gesetzlich vorgesehenen Sanierungs- und Fortführungsauftrag nehmen wir ernst. Wir nutzen die flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten der Insolvenzordnung. Wir bevorzugen praxiserprobte, schnelle und effektive Lösungen

Wir bearbeiten alle Rechtsgebiete, die damit im Zusammenhang stehen. Wir beraten und vertreten auch Insolvenzgläubiger, nehmen Mandate in Gläubigerausschüssen wahr, fertigen Sanierungskonzepte (Insolvenzpläne oder Pläne für übertragende Sanierungen) und prüfen Rechnungslegungsunterlagen für Insolvenzgerichte oder Gläubigerausschüsse.

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Wir beurteilen einschlägige Haftungsfragen und klären Probleme des Kapitalersatz- und des Anfechtungsrechts. Die gerichtliche Bestellung zum Insolvenzverwalter in Insolvenzverfahren der Region verstehen wir als Ausdruck des Vertrauens.

Wir sind stets um den Ausgleich der Interessen bemüht. Das gilt für den Bereich der Gläubiger- und Schuldnerberatung auch im Rahmen der Insolvenzprophylaxe.


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E-Mail: jvb@kanzlei-fn.de





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